Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­ver­waltungsgesellschaft Heidenau mbH setzt die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der WVH-Unternehmen mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wie folgt fest:

 

Die Vergütung wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres ausgezahlt.

 

Bei Beginn oder Ende der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes wird die Vergütung in dem betreffenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Anzahl der Monate der Tätigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes berechnet.

 

Die festgelegten Vergütungen sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

Soweit die Vergütung beim Empfänger der Umsatzsteuer unterliegt, wird diese zusätz­lich gezahlt.


Aufgrund von Befangenheit verließen Herr Opitz, Herr Stadtrat König, Frau Stadträtin Schmiedel, Frau Stadträtin Stephan und Frau Stadträtin Plachta als Mitglieder des Aufsichtsrates um 19:09 Uhr den Sitzungssaal (12). Frau Franz führte durch den Tagesordnungspunkt.

 

Nach der Beschlussfassung nahmen alle wieder ihre Plätze ein.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2