Sitzung: 26.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 091/2020/1
Der Stadtrat
beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung
der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH setzt
die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der WVH-Unternehmen mit Wirkung
ab dem 01.01.2020 wie folgt fest:
Die Vergütung wird
am Ende eines jeden Geschäftsjahres ausgezahlt.
Bei Beginn
oder Ende der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes wird die Vergütung in dem betreffenden
Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Anzahl der Monate der Tätigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes
berechnet.
Die festgelegten
Vergütungen sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.
Soweit die
Vergütung beim Empfänger der Umsatzsteuer unterliegt, wird diese zusätzlich
gezahlt.
Aufgrund von
Befangenheit verließen Herr Opitz, Herr Stadtrat König, Frau Stadträtin
Schmiedel, Frau Stadträtin Stephan und Frau Stadträtin Plachta als Mitglieder
des Aufsichtsrates um 19:09 Uhr den Sitzungssaal (12). Frau Franz führte durch
den Tagesordnungspunkt.
Nach der
Beschlussfassung nahmen alle wieder ihre Plätze ein.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
10 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
2 |