Sitzung: 26.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 144/2020
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Mühlgrabens im Bereich des Geländes der ehemaligen Maschinenfabrik Heidenau, demnach Teilflächen der Flurstücke 414 und 415 der Gemarkung Mügeln, mit einer Größe von circa 1.087 Quadratmetern, eingetragen im Grundbuch von Heidenau Blatt 4022 als Eigentum der Stadt Heidenau an die BEST MARK Projektgesellschaft mbH & Co.KG, Storkow.
Der Kaufpreis beträgt 1,00 Euro. Im Kaufvertrag muss der Erwerber eine rechtlich gesicherte Investitionsverpflichtung abgeben um den Erhalt des denkmalgeschützten Mühlgrabens zu gewährleisten.
Herr Opitz sprach
zum Beschluss.
Herr Stadtrat
Schürer fragte nach dem Vorhaben des Investors. Herr Stadtrat Wolf erkundigte
sich, ob der Mühlgraben wieder in Gänze hergestellt werden soll. Herr Opitz
erklärte, dass der Mühlgraben gestalterisch in die Planungen des MaFa-Areals
eingebunden wird und wies auf den bestehenden Denkmalschutz hin.
Herr Stadtrat
Bräunsdorf äußerte, dass eine Zustimmung wuchtig ist, da sonst die Stadt
Heidenau in der Instandhaltungspflicht ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |