Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna bis zum 31.12.2020 eine ergänzende Erklärung nach § 27 Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

 

Die Stadt Heidenau erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Es ist dabei bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Heidenau gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden kann.


Herr Stadtrat Skeries verließ den Sitzungssaal um 19:47 Uhr (16).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0