Der Stadtrat nimmt den Bericht des
Sächsischen Rechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Wirtschaftsführung kommunaler
Wohnungsunternehmen in der Rechtsform GmbH und der Betätigung ihrer kommunalen
Gesellschafter in den Haushaltsjahren 2014 - 2018 (Anlage 116/2020-01)
sowie die Stellungnahme der Stadt Heidenau vom 24.08.2020 (Anlage 116/2020-02)
zur Kenntnis.