Der Stadtrat nimmt den Bericht des Sächsischen Rechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Wirtschaftsführung kommunaler Wohnungsunternehmen in der Rechtsform GmbH und der Betätigung ihrer kommunalen Gesellschafter in den Haushaltsjahren 2014 - 2018 (Anlage 116/2020-01) sowie die Stellungnahme der Stadt Heidenau vom 24.08.2020 (Anlage 116/2020-02) zur Kenntnis.