Sitzung: 29.10.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 106/2020/1
Der Stadtrat
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum Vorhaben
Umbau
und Sanierung/ Modernisierung "Villa Lützow"
Pechhüttenstraße
10, 01809 Heidenau;
Flurstücke
1/3; 1/4 und 1/5 Gemarkung Großsedlitz;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu
erteilen:
- Reduzierung des Maßes der baulichen Nutzung (Anzahl der Wohnungen) unter der Zielstellung Schaffung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie eines qualitäts- und anspruchsvollen Wohnens,
- aktive und enge Abstimmung aller künftigen Änderungen des Vorhabens mit den zuständigen Behörden des Landkreises (insbesondere Denkmalschutz) und
- Verlegung des Spielplatzes in den Bereich des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) (z.B. Flurstück 1/3).
Herr Opitz
erklärte die geänderte Fassung zur Beschlussvorlage im Unterschied zum
vergangenen Bauausschuss. Nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist
diese nun positiv gestimmt.
Herr Stadtrat
Barthel interessierte sich für die veränderte Anzahl der zugelassenen
Wohnungen.
Herr Stadtrat
Bläsner dankte der Verwaltung für die Änderung der Beschlussvorlage aufgrund
der neuen Sachlage. Er erklärte, dass der Bauherr bereits hinreichende
Erfahrungen mit dem Um- und Ausbau denkmalgeschützter Gebäude hat. Er begrüßte
sehr, dass in diesem Fall eine vorherige Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde stattgefunden hat und auch künftige Änderungen eng mit
dieser abgestimmt werden sollen.
Herr Stadtrat Wolf
erkundigte sich, ob nach dem Umbau der Park öffentlich zugänglich und nutzbar
ist. Herr Opitz verneinte dies, da dies kein öffentlicher Bereich ist sondern
Privatgelände.
Auf die
denkmalgerechte Sanierung wies Herr Stadtrat Dr. Borchers nochmals hin.
Aufgrund von
unklarem Abstimmungsverhalten beantragte Stadtrat Bräunsdorf eine zweite
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
1 |