Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung der Stellungnahmen (gemäß der Anlagen 088/2020-3, 088/2020-5 und 088/2020-7) aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen

 

-       zu dem Entwurf i.d.F.v. 11.09.2018 (Anlage 088/2020-2),

-       zu der 1. Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v. 21.06.2019 (Anlage 088/2020-4) und

-       zu der 2. Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v. 14.05.2020 (Anlage 088/2020-6)

 

des Bebauungsplanverfahrens G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ gemäß der bauplanungsrechtlichen Abwägungsvorschläge der Anlage 088/2020-1 einzeln.

 

 


Herr Opitz wies auf die notwendige Abwägung und die Art und Weise der Abstimmung hin. Gegen das Verfahren erhob sich unter den Anwesenden kein Widerspruch.

 

 

Folgende Einwendungen wurden per Beschluss abgestimmt:

 

·      Lfd. Nr. 3.3 der Anlage 088/2020-1 (S. 33)

Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge v. 12.02.2018/ v. 16.07.2020

 

Der Stadtrat beschließt der Forderung, die Fläche als festgesetzte WA-Fläche zurückzunehmen, nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

17

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

1

 

einstimmig beschlossen

 

·      Lfd. Nr. 3.3 der Anlage 088/2020-1 (S. 34)

Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge v. 12.02.2018/ v. 16.07.2020

 

Der Stadtrat beschließt den Anregungen und bedenken der Immissionsschutzbehörde nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

18

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

0

 

einstimmig beschlossen

 

 

·      Lfd. Nr. 3.3 der Anlage 088/2020-1 (S. 37)

Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge v. 12.02.2018/ v. 16.07.2020

 

Der Stadtrat beschließt, die Einwände gemäß den Ausführungen in den Stellungnahmen zu den Punkten a) bis e) nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

18

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

0

 

einstimmig beschlossen

 

 

·      Lfd. Nr. 15.18 der Anlage 088/2020-1 (S. 58/59)

Stellungnahme der Handwerkskammer Dresden v. 13.07.2020

 

Der Stadtrat beschließt die Forderung, die umliegenden betroffenen Unternehmen aktiv  in das Planverfahren einzubeziehen gem. der im Abwägungsprotokoll festgehaltenen Begründungen  nicht zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

18

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

0

 

einstimmig beschlossen

 

·      Lfd. Nr. 52.69 der Anlage 088/2020-1 (S. 92/93)

Stellungnahme Herr R. R. 10.02.2019

 

Der Stadtrat beschließt die Forderung der Anregung, auf das Vorhaben zu verzichten, nicht zu folgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

18

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

0

 

einstimmig beschlossen

 

Es wurden zu den einzelnen Abwägungen keine Fragen an die Verwaltung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0