Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 6

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,

 

1.)   dass die zu viel entrichteten Elternbeiträge rückwirkend zum 18.05.2020 durch die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit angepasst werden können.

2.)   dass eine entsprechende Rückerstattungsvariante (Antrag, Änderungsmeldung o. ä.) zu erarbeiten ist, die eine Kündigung und ein damit verbundenes Hin und Her im Vertragsmanagement nicht notwendig macht.

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage und gab bekannt, dass ab 29.06.2020 wieder eine Regelbetreuung in den Einrichtungen stattfinden kann.

 

Herr Stadtrat König erklärte als Antragsteller, dass eine nicht (vollständig) erbrachte Leistung auch nicht bezahlt werden muss.

 

Herr Stadtrat Hesse fügte an, dass mit dem Antrag ein Gleichgewicht zwischen Familienfreundlichkeit und Haushaltslage gefunden wird.

 

Herr Stadtrat Zimmermann, sprach sich auch gegen diesen Antrag aus.

 

Dass es einen Unterschied zwischen Not- und Regelbetreuung gab, beteuerte Herr Stadtrat Barthel.

 

Herr Stadtrat Lange lies sich nochmal die Staffelung der Notbetreuung erklären.

 

Eine Minimalvariante für Familienfreundlichkeit, nannte Herr Stadtrat Wolf den Antrag und mahnte an, dass dies eine geleitete Vorlage der Verwaltung sei.

 

Herr Stadtrat Hesse erklärte, dass er in der Kita als Mitglied des Stadtrates auf die Erstattung der Elternbeiträge angesprochen wurde und der Antrag daraus entstand.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

6