Sitzung: 28.05.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 064/2020
Der Stadtrat beschließt, den
Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den
„Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“ - Teilantrag 2
Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;
Gemarkung Heidenau, Flurstück
228/5
nicht zu erteilen.
Herr Opitz
informierte auch hier zum Bauvorhaben. Frau Franz betonte, dass auch bei diesem
Neubau keine Angaben zur Nutzung durch den Bauherren gemacht wurden und daher
keine Zustimmung vorgeschlagen wird.
Herr Stadtrat
Bläsner fragte nochmal zur Nutzungsbeschränkung nach.
Nachfolgend
erkundigte Herr Stadtrat Bräunsdorf sich, ob es sich dann schon um ein
Sondergebiet handelt, da die Verkaufsfläche mehr als 800 m² beträgt. Frau Franz
verneinte dies, da es getrennte Gebäude laut Bauantrag sind.
Herr Stadtrat
Schürer sprach sich gegen diese Baugenehmigung aus.
Herr Stadtrat
Kirsten informierte sich, ob eine Nachbesserung durch den Bauherr erfolgen
kann.
Nach einer
aufschiebenden Frist fragte Herr Stadtrat Barthel.
Abschließend
erklärte Herr Opitz nochmals, dass die Stadt Heidenau nicht genehmigende
Baubehörde ist.
Herr Stadtrat
Zimmermann fragte nach, ob es einen erneuten Beschluss bei Nutzungsänderung
geben muss.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
13 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
4 |