Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 4

 

Der Stadtrat beschließt, den Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den

 

„Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“ - Teilantrag 2

Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;

Gemarkung Heidenau, Flurstück 228/5

 

nicht zu erteilen.

 


Herr Opitz informierte auch hier zum Bauvorhaben. Frau Franz betonte, dass auch bei diesem Neubau keine Angaben zur Nutzung durch den Bauherren gemacht wurden und daher keine Zustimmung vorgeschlagen wird.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte nochmal zur Nutzungsbeschränkung nach.

 

Nachfolgend erkundigte Herr Stadtrat Bräunsdorf sich, ob es sich dann schon um ein Sondergebiet handelt, da die Verkaufsfläche mehr als 800 m² beträgt. Frau Franz verneinte dies, da es getrennte Gebäude laut Bauantrag sind.

 

Herr Stadtrat Schürer sprach sich gegen diese Baugenehmigung aus.

 

Herr Stadtrat Kirsten informierte sich, ob eine Nachbesserung durch den Bauherr erfolgen kann.

 

Nach einer aufschiebenden Frist fragte Herr Stadtrat Barthel.

 

Abschließend erklärte Herr Opitz nochmals, dass die Stadt Heidenau nicht genehmigende Baubehörde ist.

 

Herr Stadtrat Zimmermann fragte nach, ob es einen erneuten Beschluss bei Nutzungsänderung geben muss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

13

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

4