Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund von § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, die Veränderungssperre gemäß Beschluss IPO-006/2018 um ein Jahr durch die 1. Änderung der Satzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ vom 22.05.2018 über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ als Satzung zu verlängern.

 


Herr Bürgermeister Dr. Müller teilte mit, dass er bei diesem Beschluss mit einer Enthaltung aufgrund des Weisungsbeschlusses des Dohnaer Stadtrates stimmen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

3