Sitzung: 25.05.2020 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: IPO-004/2020
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“
beschließt, auf Grund von § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches und des § 46
des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan
Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, die Veränderungssperre gemäß Beschluss
IPO-006/2018 um ein Jahr durch die 1. Änderung der Satzung des Zweckverbandes
„IndustriePark Oberelbe“ vom 22.05.2018 über die Veränderungssperre für das
Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ als Satzung zu
verlängern.
Herr Bürgermeister
Dr. Müller teilte mit, dass er bei diesem Beschluss mit einer Enthaltung
aufgrund des Weisungsbeschlusses des Dohnaer Stadtrates stimmen wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
3 |