Herr Opitz informierte, dass in der letzten stattgefundenen Verbandsversammlung noch nicht alle Verbandsräte verpflichtet worden sind. Dabei handelt es sich um  Herrn Altmann und Herrn Schnutz aus Dohna sowie Herrn Dr. Gilbert aus Pirna. Weitere noch zu verpflichtende Mitglieder sind nicht anwesend.

 

Herr Opitz sprach die nachfolgende Verpflichtungsformel vor:

 

„ Ich gelobe, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, seiner Verbandsmitglieder und deren Einwohner gewissenhaft zu wahren und deren Wohl nach Kräften zu fördern.“

 

Daraufhin äußerte Herr Altmann „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe.“

 

Nachfolgend sollte Herr Dr. Gilbert verpflichtet werden. Jedoch erhob er gegen die Verpflichtung

Einwände. Er fragte nach auf welche Verfassung geschworen werden soll.

 

Herr Opitz erklärte, dass mit „Verfassung“ die Verfassung des Freistaates Sachsen gemeint ist. Herr Dr. Gilbert stellte dies jedoch in Frage. Herr Walther erläuterte nachfolgend, dass die Verpflichtungsformel aus dem Sächsischen Beamtengesetz vorgeschrieben ist und damit einzig und allein auf sächsisches Recht verweist.

 

Auch Herr Schnutz bestätigte seine Verpflichtung als Verbandsrat nicht. Er gab an die Verpflichtungsformel aufgrund seines Ziels, dem Austritt aus dem IPO, nicht sprechen und geloben zu können.

 

Die Verfahrensweise der Nichtverpflichtung wird umgehend geklärt werden.