Sitzung: 25.05.2020 Verbandsversammlung
Herr Opitz
informierte, dass in der letzten stattgefundenen Verbandsversammlung noch nicht
alle Verbandsräte verpflichtet worden sind. Dabei handelt es sich um Herrn Altmann und Herrn Schnutz aus Dohna
sowie Herrn Dr. Gilbert aus Pirna. Weitere noch zu verpflichtende Mitglieder
sind nicht anwesend.
Herr Opitz sprach
die nachfolgende Verpflichtungsformel vor:
„ Ich gelobe, dass
ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten
und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe,
seiner Verbandsmitglieder und deren Einwohner gewissenhaft zu wahren und deren
Wohl nach Kräften zu fördern.“
Daraufhin äußerte
Herr Altmann „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe.“
Nachfolgend sollte
Herr Dr. Gilbert verpflichtet werden. Jedoch erhob er gegen die Verpflichtung
Einwände. Er
fragte nach auf welche Verfassung geschworen werden soll.
Herr Opitz
erklärte, dass mit „Verfassung“ die Verfassung des Freistaates Sachsen gemeint
ist. Herr Dr. Gilbert stellte dies jedoch in Frage. Herr Walther erläuterte
nachfolgend, dass die Verpflichtungsformel aus dem Sächsischen Beamtengesetz
vorgeschrieben ist und damit einzig und allein auf sächsisches Recht verweist.
Auch Herr Schnutz
bestätigte seine Verpflichtung als Verbandsrat nicht. Er gab an die
Verpflichtungsformel aufgrund seines Ziels, dem Austritt aus dem IPO, nicht
sprechen und geloben zu können.
Die
Verfahrensweise der Nichtverpflichtung wird umgehend geklärt werden.