Sitzung: 25.05.2020 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: IPO-001/2020
1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, den Bebauungsplan 1 “IndustriePark Oberelbe“ auf Grundlage der Ergebnisse der Realisierungskonzeption, Endstand vom 10.12.2019, in der Planungsphase „Vorentwurf“ fertigzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
2. Der Verbandsvorsitzende wird zur Abarbeitung der Arbeitsschritte bevollmächtigt.
Herr Opitz sprach
zur Beschlussvorlage.
Herr Dr. Müller
erklärte, dass der Stadtrat der Stadt Dohna einen Austrittsbeschluss gefasst
hat. Dennoch hat Dohna vor, einen eigenen Entwicklungsvorschlag aufzustellen
und einzureichen.
Herr Dr. Gilbert
fragte an, auf welcher Grundlage die Fortschreibung des unbestätigten
Regionalplans erfolgt. Herr Opitz erklärte, dass mit einer Bestätigung
innerhalb der gesetzten Frist zu rechnen ist. Die Fortschreibung ist ein
wichtiger Schritt zur Willensbildung des IPO.
Ein Bestandteil
des Realisierungskonzeptes ist die Kostenaufstellung, stellte Herr Dr. Gilbert
fest. Mit einem Schreiben vom 15.04.2020 an den Zweckverband hat die
Bürgerinitiative andere Zahlen zur Kostenaufstellung ermittelt und angemahnt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |