Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.    Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, den Bebauungsplan 1 “IndustriePark Oberelbe“ auf Grundlage der Ergebnisse der Realisierungskonzeption, Endstand vom 10.12.2019, in der Planungsphase „Vorentwurf“ fertigzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

 

2.    Der Verbandsvorsitzende wird zur Abarbeitung der Arbeitsschritte bevollmächtigt.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Dr. Müller erklärte, dass der Stadtrat der Stadt Dohna einen Austrittsbeschluss gefasst hat. Dennoch hat Dohna vor, einen eigenen Entwicklungsvorschlag aufzustellen und einzureichen.

 

Herr Dr. Gilbert fragte an, auf welcher Grundlage die Fortschreibung des unbestätigten Regionalplans erfolgt. Herr Opitz erklärte, dass mit einer Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist zu rechnen ist. Die Fortschreibung ist ein wichtiger Schritt zur Willensbildung des IPO.

 

Ein Bestandteil des Realisierungskonzeptes ist die Kostenaufstellung, stellte Herr Dr. Gilbert fest. Mit einem Schreiben vom 15.04.2020 an den Zweckverband hat die Bürgerinitiative andere Zahlen zur Kostenaufstellung ermittelt und angemahnt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0