Der Stadtrat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen (gemäß den Anlagen 018/2020-2 bis 018/2020-4) von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ in der Fassung vom 19.03.2019, redaktionell geändert am 20.01.2020 entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (siehe Anlage 018/2020-1).

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage und wies auf die notwendige Abwägung und die Art und Weise der Abstimmung hin.

 

Lfd. Nr. 3 der Anlage 003/2020-1 (S.10/48)

Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge v. 04.07.2019

 

Der Stadtrat beschließt den Anregungen zur Aufnahme der Festsetzung von Flächen für die Anlagen zur Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

10

17

NEIN-Stimmen

1

1

Enthaltungen

0

0

 

 

 

Lfd. Nr. 3 der Anlage 003/2020-1 (S.14/48)

Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge v. 04.07.2019

 

Der Stadtrat beschließt die über das erforderliche Maß hinausgehenden Naturschutzrechtlichen Belange in Bezug auf die Verringerung der Flächenversiegelung nicht zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

11

18

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

0

0

 

Lfd. Nr. 48 der Anlage 003/2020-1 (S.45/48)

Stellungnahme Frau K.W v. 20.06.2019

 

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gremium (Beratungsfolge)

1.BA

2.SR

Anwesend

11

18

JA-Stimmen

10

17

NEIN-Stimmen

0

0

Enthaltungen

1

1

 

 

Nachfolgend erfolgte die Abstimmung des Beschlusstextes.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0