Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH beschließt die folgende Änderungen des Gesellschafts­vertrages der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH bezüglich der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft:

 

1.    § 6 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages werden wie folgt neu gefasst:

 

(1)     Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

 

(2)     Sind mehrere Mitglieder der Geschäftsführung bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich oder ein Mitglied der Geschäftsführung in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder einer Prokuristin vertreten. Es kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ist nur ein Mitglied der Geschäftsführung bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.

 

2.    Alle weiteren Formulierungen im Gesellschaftsvertrag, die bisher nur auf einen Geschäftsführer ausgerichtet sind, werden durch eine Formulierung ersetzt, die sich auf eine Geschäftsführung mit einem oder mehreren Mitgliedern bezieht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2