Sitzung: 27.02.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 015/2020
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der
Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH beschließt die
folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH bezüglich der Geschäftsführung und
der Vertretung der Gesellschaft:
1. § 6 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages
werden wie folgt neu gefasst:
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit ohne Angabe von
Gründen widerrufen werden.
(2) Sind
mehrere Mitglieder der Geschäftsführung bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich oder ein Mitglied
der Geschäftsführung in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder einer
Prokuristin vertreten. Es kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ist
nur ein Mitglied der Geschäftsführung bestellt, so vertritt es die Gesellschaft
allein.
2. Alle weiteren Formulierungen im
Gesellschaftsvertrag, die bisher nur auf einen
Geschäftsführer ausgerichtet sind,
werden durch eine Formulierung ersetzt, die sich auf eine Geschäftsführung mit einem oder mehreren Mitgliedern bezieht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
2 |