Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Technikstandort Heidenauer Betriebsgebäude ZVWV Pirna/Sebnitz

 

Zschierener Str. 5, 01809 Heidenau;

Flurstück 247/9 Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Herr Opitz las den Beschlusstext vor und erläuterte im Anschluss das geplante Vorhaben.

 

Er informierte, dass auf dem Grundstück des ehemaligen Autohauses das bestehende Gebäude im vorderen Bereich von den Johannitern und im hinteren Bereich durch den

ZVWV Pirna/ Sebnitz genutzt werden soll.

 

Die ZVWV plant, Platz für die Verwaltung sowie etwas Technik und für die Fahrzeuge

einzurichten. Der gesamte linkselbige Bereich soll von dort aus betreut werden.

 

Es wurden keine weiteren Fragen gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

11

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0