In
Vorbereitung der Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrates der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH wird dem
Stadtrat der als Anlage 132/2019-1 beigefügte Leitfaden des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern hinsichtlich der Qualifikation sowie der Rechte
und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen zur
Kenntnis und Beachtung gegeben.