Herr Kuhlmann stellte auch noch den Stand der Bauleitplanung vor.

 

Nachfolgend ergänzte Frau Schubert die Zeitschiene für den Bebauungsplan.

 

Herr Opitz erklärte, dass allen bewusst ist, dass der 30.06.2020 für die Einreichung von Fördermitteln und dem 1. Spatenstich nicht mehr zu schaffen ist. Dazu kommt, dass der politische Rückwind ein Anderer ist, als vor den Kommunalwahlen im Mai 2019. Er sagte weiterhin, dass es keinen Grunderwerb vor einer politischen Bestätigung des IPO und dem geschaffenen Planungsrecht geben wird. Ebenso gibt es aufgrund dessen keine Kreditaufnahme erläuterte Herr Opitz.

 

Herr Opitz sprach sich, auch im Namen seiner stellvertretenden Vorsitzenden, für einen eventuellen Bürgerentscheid im kommenden Jahr aus. Dieser sollte gleichzeitig stattfinden und mit gleichlautender Frage durchgeführt werden.

 

Herr Verbandsrat Ludwig fragte nach den Möglichkeiten des Ausgangs eines Bürgerentscheids.

 

Für Herrn Verbandsrat Liebscher stellten sich die Aussagen des Vorsitzenden als Wende zum vorigen Jahr und den Planungen heraus.

 

Herr Verbandsrat Dr. Thiel interessierte sich für die finanzielle Planung der nächsten Schritte. 

 

Herr Opitz teilte mit, dass an dem Rahmenbebauungsplan bereits gearbeitet wird. In der ersten Jahreshälfte 2020 werden die Träger der öffentlichen Belange für den Vorentwurf beteiligt.

 

Auch Herr Bürgermeister Dr. Müller sprach sich für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form eines gleichlautenden Bürgerentscheids aus. Danach ist Richtung der einzelnen Kommunen gegeben.

 

Herr Verbandsrat Kirsten stellte eine Verkleinerung des Verbandsgebietes in den Raum.

 

Ebenso nahm auch Herr Oberbürgermeister Hanke Stellung zum Vorhaben des Bürgerentscheids. Zudem wies er nochmal auf die Vorteile des IPO inkl. der Autobahnanbindung hin.

 

Herr Häßlich zeigte auf, dass ein Austritt aus dem IPO nur mit Hilfe einer weiteren Mitgliedsgemeinde möglich wäre. Dabei ging er auch nochmal auf die geplante Fördermittelquote ein.

 

Herr Opitz erklärte, dass die Reihenfolge zur Weiterarbeit nun klar bestimmt ist. Er sagte, dass der Zweckverband sowie insbesondere er als Vorsitzenden seine Kompetenzen nicht überschreiten werde. Die Stadträte der 3 Mitgliedsgemeinden müssen unbedingt weiter  beteiligt werden sowie konstruktiv arbeiten, so informierte Herr Opitz.

 

Nach neu auferlegten Fördermittelperioden fragte Herr Verbandsrat Dr. Thiel.

 

Herr Flörke teilte u.a. noch mit, dass die Antragsfrist aufgrund des noch nicht konstituierten Europaparlaments bis zum 30.06.2022 verlängert wurde.