Sitzung: 12.11.2019 Verwaltungsausschuss
Herr Opitz
unterrichtete die Anwesenden über die Anzeige eines Bürgerbegehrens zum
Bürgerentscheid im Bezug auf den Stadtratsbeschluss 104/2019 zur Umbenennung
der Ernst-Thälmann-Straße. Außerdem informierte er zur Veröffentlichung der
Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelf und aufschiebenden Wirkung im nächsten
Journal.
Herr Stadtrat
König fragte nach dem Ablauf wenn das Bürgerbegehren eingereicht wird.
Frau Franz nahm
anschließend Stellung zu einem Artikel der Sächsischen Zeitung mit heutigem
Datum zum Thema Bescheinigungen für Hortbetreuung. Sie erklärte, dass es grundsätzlich
um eine Bedarfsabfrage handle. Die Bescheinigung des Arbeitgebers war so nicht
gewollt und hat auch keine gesetzliche Grundlage. Es wird in kürze noch ein
Elternbrief dazu versendet.