Herr Opitz unterrichtete die Anwesenden über die Anzeige eines Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid im Bezug auf den Stadtratsbeschluss 104/2019 zur Umbenennung der Ernst-Thälmann-Straße. Außerdem informierte er zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelf und aufschiebenden Wirkung im nächsten Journal.

 

Herr Stadtrat König fragte nach dem Ablauf wenn das Bürgerbegehren eingereicht wird.

 

Frau Franz nahm anschließend Stellung zu einem Artikel der Sächsischen Zeitung mit heutigem Datum zum Thema Bescheinigungen für Hortbetreuung. Sie erklärte, dass es grundsätzlich um eine Bedarfsabfrage handle. Die Bescheinigung des Arbeitgebers war so nicht gewollt und hat auch keine gesetzliche Grundlage. Es wird in kürze noch ein Elternbrief dazu versendet.