Der Stadtrat der Stadt Heidenau wählt

 

Herrn Volker Bräunsdorf

 

zur Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters gemäß § 51 Abs. 6 Sächsische Gemeindeordnung i.V.m. § 63 Sächsisches Beamtengesetz.


Herr Opitz teilte mit, dass am 23.10.2010 ein positiver Wahlprüfungsbescheid in der Stadtverwaltung eingegangen ist. Die Bürgermeisterwahl vom 22.09.2019 ist damit rechtskräftig – eine Vereidigung und Verpflichtung kann somit stattfinden.

 

Nachfolgend fragte Herr Opitz ob es weitere Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates gibt. Dies wurde verneint.

 

Es fand anschließen eine offene Wahl statt, da auf Nachfrage keiner der Anwesenden widersprach.

 

Es wurde wie folgt gewählt:

           

            18 Anwesende

                        davon 18 Ja- Stimmen
                        davon  0  Nein – Stimmen