Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 1

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß dem Antrag der HBI/SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE/Grüne vom 22.08.2019:

 

  1. Die Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung  - SBS) vom 25.04.2002, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung vom 26.09.2013 zum 01.01.2019 aufzuheben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung zur Aufhebung der Straßenbau-beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Kompensation der Einnahmeausfälle darf nicht durch eine Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer erfolgen. Es dürfen keine Kürzungen im sozialen und schulischen Bereich vorgenommen werden.

 

  1. Das Land wird aufgefordert, im Rahmen der kommenden Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches einen Ausgleich für die nicht mehr zu erhebenden Straßenbaubeiträgen zu erbringen. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Appell an das Land zu richten.

 

 


Herr Stadtrat Wolf erläuterte als Antragsteller nochmals den Antrag.

 

Nachfolgend sprach Herr Opitz zu den Einnahmeausfällen der nächsten Jahre und deren Konsequenzen.

 

Herr Stadtrat König wies u.a. ebenfalls auf die fehlenden Gelder hin und zeigte seine Ablehnung.

 

Herr Stadtrat Bläsner äußerte seine Zustimmung zum Antrag, da die FDP diesen schon mehrfach stellte.

 

Herr Stadtrat Barthel wies vorab auf eine falsche Veröffentlichung des Beschlusses 106/2019 hin. Dieser Beschluss wurde mit dem aktuellen Journal ersetzt. Nachfolgend signalisierte Herr Barthel seine Zustimmung zum Antrag.

 

Auch Herr Stadtrat Schürer wies auf die Rechtslage der Straßenausbaubeiträge hin und äußerte sich positiv zum Antrag.

 

Herr Stadtrat König fragte ob Regressansprüche ausgeschlossen werden können. Dies wurde verneint.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

5

Enthaltungen

1