Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 125/2019-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 und mittelfristig für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021.

Die Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß §8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0