Sitzung: 24.10.2019 Stadtrat
Vorlage: 098/2019
Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestellt gemäß § 55 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 54 Abs. 1 und 2 SächsGemO sowie § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau
Herrn Volker Bräunsdorf
als ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Heidenau, der diesen im Falle seiner Verhinderung dann vertritt, wenn auch die Erste Beigeordnete verhindert ist.
Die Stellvertretung beschränkt sich nach § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Stadt.
Herr Opitz
erläuterte das Wahlverfahren und fragte nach weiteren Bewerbern für das Amt des
ehrenamtlichen, stellvertretenden Bürgermeisters. Dies wurde verneint.
Die Wahl erfolgte
geheim. Nach der Ausgabe der Stimmzettel und dessen Einwurf in die Wahlurne
durch jedes anwesendes Mitglied des Stadtrates wurde ausgezählt.
Die Sitzung wurde
dafür um 18:40 Uhr für 5 Minuten
unterbrochen.
Um 18:45 Uhr wurde
das Wahlergebnis durch Herrn Opitz verkündet:
Bei 18 Anwesenden
und 18 abgegebenen Stimmen, entfielen auf
Herrn
Bräunsdorf 13 Stimmen
Herrn Wolf 5 Stimmen