Der Stadtrat der Stadt Heidenau bestellt gemäß § 55 Abs. 2 SächsGemO i.V.m. § 54 Abs. 1 und 2 SächsGemO sowie § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Heidenau

 

 

Herrn Volker Bräunsdorf

 

 

als ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Heidenau, der diesen im Falle seiner Verhinderung dann vertritt, wenn auch die Erste Beigeordnete verhindert ist.

 

Die Stellvertretung beschränkt sich nach § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Stadt.

 

 


Herr Opitz erläuterte das Wahlverfahren und fragte nach weiteren Bewerbern für das Amt des ehrenamtlichen, stellvertretenden Bürgermeisters. Dies wurde verneint.

 

Die Wahl erfolgte geheim. Nach der Ausgabe der Stimmzettel und dessen Einwurf in die Wahlurne durch jedes anwesendes Mitglied des Stadtrates wurde ausgezählt.

 

Die Sitzung wurde dafür um 18:40 Uhr für  5 Minuten unterbrochen.

 

Um 18:45 Uhr wurde das Wahlergebnis durch Herrn Opitz verkündet:

 

Bei 18 Anwesenden und 18 abgegebenen Stimmen, entfielen auf

 

Herrn Bräunsdorf        13 Stimmen
Herrn Wolf                    5 Stimmen