Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „G 24/1 Güterbahnhofstraße“ in Bezug auf die „Aufstellung von zwei Containern zur Materiallagerung im Anschluss an das bestehende Werkstattgebäude“

 

Güterbahnhofstraße 58, 01809 Heidenau;

Flurstücke: 204/; 204/b und 205

Gemarkung Gommern;

 

zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0