Sitzung: 26.09.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 108/2019
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das gemeindliche
Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Antrag auf Ausnahme
von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „G 24/1 Güterbahnhofstraße“ in
Bezug auf die „Aufstellung von zwei Containern zur Materiallagerung im
Anschluss an das bestehende Werkstattgebäude“
Güterbahnhofstraße
58, 01809 Heidenau;
Flurstücke:
204/; 204/b und 205
Gemarkung
Gommern;
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |