Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag vom 09.05.2019 nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern und einem Wohn- und Geschäftshaus mit unterlagerter Tiefgarage sowie der Nutzungsänderung des Gebäudes von-Stephan-Straße 2, Bahnhofstraße/von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstücke 301/38, 301/39, 301/40, 301/42, 302/1 und 530; Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 SächsBO unter dem Vorbehalt

 

1.    Haus 3: Eindrehen der Balkone von der Bahnhofstraße in die Marktseitige Fassade

2.    Die Stellplätze im Bereich der „Alten Post“ (v.-Stephan-Str. 2) sind zur Sicherheit der Fußgänger vor dem Gebäude so zu erschließen, dass die Erreichbarkeit der Parkflächen ausschließlich über eine Zufahrt ermöglicht wird

 

zu erteilen.

 

 


Frau Stadträtin Denzer-Ruffani war ab diesem TOP wieder stimmberechtigt.

 

Herr Opitz sprach kurz zur Beschlussvorlage und den darin beschriebenen Vorbehalten. Nachfolgend wurden die Vorbehalte wie folgt abgestimmt

 

1.    Eindrehen Balkone                    

Anwesend 20; JA-Stimmen 20; NEIN-Stimmen 0, Enthaltungen 0

2.    Verzicht 5. Geschoss    

      Anwesend 20; JA-Stimmen 7; NEIN-Stimmen 13, Enthaltungen 0

 

3.  4 Stellplätze                                                        

       Anwesend 20; JA-Stimmen 18; NEIN-Stimmen 2, Enthaltungen 0

 

Aufgrund des Wegfall des 2. Vorbehaltes ändert sich der Beschlusstext. Über diesen wurde nachfolgend abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

5

Enthaltungen

0