Sitzung: 26.09.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 106/2019
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag vom 09.05.2019 nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern und einem Wohn- und Geschäftshaus mit unterlagerter Tiefgarage sowie der Nutzungsänderung des Gebäudes von-Stephan-Straße 2, Bahnhofstraße/von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;
Flurstücke 301/38, 301/39, 301/40, 301/42, 302/1 und 530; Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 SächsBO unter dem Vorbehalt
1. Haus 3: Eindrehen der Balkone von der Bahnhofstraße in die Marktseitige Fassade
2. Die Stellplätze im Bereich der „Alten Post“ (v.-Stephan-Str. 2) sind zur Sicherheit der Fußgänger vor dem Gebäude so zu erschließen, dass die Erreichbarkeit der Parkflächen ausschließlich über eine Zufahrt ermöglicht wird
zu erteilen.
Frau Stadträtin
Denzer-Ruffani war ab diesem TOP wieder stimmberechtigt.
Herr Opitz sprach
kurz zur Beschlussvorlage und den darin beschriebenen Vorbehalten. Nachfolgend
wurden die Vorbehalte wie folgt abgestimmt
1.
Eindrehen
Balkone
Anwesend 20;
JA-Stimmen 20; NEIN-Stimmen 0, Enthaltungen 0
2.
Verzicht
5. Geschoss
Anwesend 20; JA-Stimmen 7; NEIN-Stimmen 13,
Enthaltungen 0
3. 4 Stellplätze
Anwesend 20; JA-Stimmen 18; NEIN-Stimmen
2, Enthaltungen 0
Aufgrund des
Wegfall des 2. Vorbehaltes ändert sich der Beschlusstext. Über diesen wurde
nachfolgend abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
5 |
Enthaltungen |
0 |