Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 6

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „G 24/1 Güterbahnhofstraße“ für eine Lagerfläche

 

Güterbahnhofstraße 58, 01809 Heidenau;

Flurstück: 204/1

Gemarkung Gommern;

 

nicht zu erteilen.

 

 

 


 

Herr Stadtrat Hesse verlies um 19:09 Uhr den Sitzungssaal (19) und nahm nicht an der Abstimmung teil. Erst nach der Abstimmung betrat er den Saal wieder.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

2

Enthaltungen

6