Sitzung: 22.08.2019 Stadtrat
Auf die Wahrnehmung des Datengeheimnisses nach § 6 Sächsischen
Datenschutzgesetzes wurde durch Herrn Opitz auch jeder der anwesenden
Stadträtinnen und Stadträte verpflichtet. Die Verpflichtung wurde mit einer
Unterschrift bestätigt.