Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau stellt fest, dass bei Herrn Peter Leichsenring ein Hinderungsgrund zur Ausübung seines Mandates als Stadtrat nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 SächsGemO gegeben ist und stellt gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO das Ausscheiden des Herrn Peter Leichsenring als Stadtrat der Stadt Heidenau mit Wirkung vom 22.08.2019 fest.

 


Herr Opitz sprach kurz zur Beschlussvorlage bevor Herr Leichsenring sich selbst dazu äußerte. Er erklärte, dass er mit Wirkung vom 22.06.2019 zum Leiter der Zentralstelle im Sächsischen Staatsministerium des Inneren bestellt wurde. Damit ist er leitender Beamter/Arbeitnehmer bei der obersten Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Heidenau, was nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 Sächsischer Gemeindeordnung einen Hinderungsgrund darstellt. Herr Leichsenring dankte anschließend noch allen Mitwirkenden für 10 Jahre Stadtratstätigkeit.

 

Nachfolgend entfernte sich Herr Leichsenring vom Sitzungstisch aufgrund der Befangenheit zur Beschlussvorlage.

 

Nach der Abstimmung verließ Herr Leichsenring den Sitzungssaal. Seinen Platz am Sitzungstisch nahm Frau Silke Stelzner als Nachrückerin ein.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0