Sitzung: 23.05.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 064/2019
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zum
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern;
Pechhüttenstraße 10, 12, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 1/2;
Gemarkung Kleinsedlitz;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.
Frau Franz sprach
zum ablehnenden Beschlussvorschlag und dass es sich um eine Entscheidung im der
Zusammenhangbebauung handelt.
Herr Stadtrat
Bräunsdorf fragte u.a. nach, weshalb der Bauherr nicht in den Stadtrat
eingeladen wurde. Frau Franz erläuterte, dass es sich nicht um einen
Bebauungsplan handle, sondern ein Einzelbauvorhaben ist.
Herr Stadtrat
König äußerte seine Ablehnung zur Vorlage. Er möchte, dass Schloss Lützow
erhalten bleibt und der Park zugängig gemacht werden kann.
Herr Stadtrat
Lamprecht stellte fest, dass derzeit Fristen laufen und Änderungen alles
verzögern würden.
Frau Lobe mahnte
an auch an den Investor zu denken, wenn in kürzester Entfernung
Baugenehmigungen für den IPO positiv beschieden werden.
Herr Stadtrat
Richter merkte an, dass im Bauantrag nichts von der Regenerierung des Schloss
Lützow geschrieben steht. Es wird über das angegebene Bauvorhaben beschlossen,
welches rechtlich nicht zulässig ist.
Ob es eine
Bauvoranfrage dazu gegeben hat, interessierte Herrn Stadtrat Eckoldt.
Herr Stadtrat
Bläsner erklärte, dass er es für den richtigen Beschluss hält und dass er
hofft, dass das Landratsamt es ähnlich sieht.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
13 |
NEIN-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
1 |