Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern;

Pechhüttenstraße 10, 12, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 1/2;

Gemarkung Kleinsedlitz;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.

 

 


Frau Franz sprach zum ablehnenden Beschlussvorschlag und dass es sich um eine Entscheidung im der Zusammenhangbebauung handelt.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf fragte u.a. nach, weshalb der Bauherr nicht in den Stadtrat eingeladen wurde. Frau Franz erläuterte, dass es sich nicht um einen Bebauungsplan handle, sondern ein Einzelbauvorhaben ist.

 

Herr Stadtrat König äußerte seine Ablehnung zur Vorlage. Er möchte, dass Schloss Lützow erhalten bleibt und der Park zugängig gemacht werden kann.

 

Herr Stadtrat Lamprecht stellte fest, dass derzeit Fristen laufen und Änderungen alles verzögern würden.

 

Frau Lobe mahnte an auch an den Investor zu denken, wenn in kürzester Entfernung Baugenehmigungen für den IPO positiv beschieden werden.

 

Herr Stadtrat Richter merkte an, dass im Bauantrag nichts von der Regenerierung des Schloss Lützow geschrieben steht. Es wird über das angegebene Bauvorhaben beschlossen, welches rechtlich nicht zulässig ist.

 

Ob es eine Bauvoranfrage dazu gegeben hat, interessierte Herrn Stadtrat Eckoldt.

 

Herr Stadtrat Bläsner erklärte, dass er es für den richtigen Beschluss hält und dass er hofft, dass das Landratsamt es ähnlich sieht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

13

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

1