Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Das Flurstück 21/25 und Teilflächen der Flurstücke 21/26 und 21/18 der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 SächsStrG als Ortsstraße dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 

 


Herr Opitz lieferte eine Ergänzung zu einer Anfrage aus dem Bauausschuss: Das Flurstück 479/3 ist ebenfalls gewidmet und gehört zur Röntgenstraße.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0