Sitzung: 25.04.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 038/2019
Das Flurstück 21/25 und Teilflächen der Flurstücke 21/26 und 21/18 der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 SächsStrG als Ortsstraße dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Herr Opitz
lieferte eine Ergänzung zu einer Anfrage aus dem Bauausschuss: Das Flurstück
479/3 ist ebenfalls gewidmet und gehört zur Röntgenstraße.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
19 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |