Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Umbau und Sanierung des Objekts Geschwister-Scholl-Straße 21;

01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 545/1 und 543/11;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 SächsBO zu erteilen.

 

 


 

Herr Opitz verlas den Beschlusstext.

 

Herr Stadtrat Schürer begrüßte die Initiative der Bauherren bezüglich des Denkmalschutzes.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0