Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gem. § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Durchführung der Sanierung die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Heidenau“ gemäß Anlage 028/2019-2.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0