1.    Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ entsprechend Anlage 021/2019-1, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen nach Auslage des Bebauungsplanentwurfs, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

2.    Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ beigefügte Begründung entsprechend Anlage 021/2019-2 genauso den Umweltbericht entsprechend Anlage 021/2019-3 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

3.    Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0