Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH bestätigt die in der Anlage 153/2018-1 beigefügte Allgemeine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH. Die Geschäftsanweisung ist nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erlassen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

14

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0