1. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans G 23/1 "Sporbitzer Straße" gemäß Anlage 142/2018-1.

 

2. Der Stadtrat billigt die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans G 23/1 "Sporbitzer Straße“ gemäß Anlage 142/2018-2.

 

3. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4  Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans G 23/1 "Sporbitzer Straße“ einschließlich dessen Begründung.

 

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach, ob für den Bebauungsplan eine Information zu Kampfmitteln besteht. Dies wurde verneint.

 

Herr Stadtrat Wolf dankte für die Erstellung des Bebauungsplanes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0