Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Wahl des Bürgermeisters am 01. September 2019 und einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang nach § 44a Abs. 1 KomWG am 22. September 2019 durchzuführen.

 


Herr Opitz informierte zum Beschlusstext.

 

Herr Stadtrat Bläsner merkte an, dass er den gewählten Termin für die Bürgermeisterwahl aus politischen Gründen für bedenklich hält, ihn jedoch aus finanzieller Sicht sowie zur Wahlhelfergewinnung nachvollziehen kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2