Sitzung: 29.11.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 116/2018
Der Stadtrat
der Stadt Heidenau beschließt, gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die
Wahl des Bürgermeisters am 01. September 2019 und einen etwa notwendig
werdenden zweiten Wahlgang nach § 44a Abs. 1 KomWG am 22. September 2019
durchzuführen.
Herr Opitz
informierte zum Beschlusstext.
Herr Stadtrat Bläsner
merkte an, dass er den gewählten Termin für die Bürgermeisterwahl aus
politischen Gründen für bedenklich hält, ihn jedoch aus finanzieller Sicht
sowie zur Wahlhelfergewinnung nachvollziehen kann.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
2 |