Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76
Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr
2019 eingegangen sind.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76
Abs. 1 Satz 4 SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr
2019 eingegangen sind.