Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0

1. Der Stadtrat beschließt den Beschluss Nr. 112/2014 aufzuheben.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Grundstückes gelegen am Mühlgraben mit der Flurstücks-Nr. 21/27 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von ca. 2.882 Quadratmetern, eingetragen im Grundbuch von Heidenau, Blatt 2194, an die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH, Dresdner Str. 15, 01809 Heidenau.

Der Kaufpreis beträgt insgesamt 156.300,00 EUR.

 

3. Des Weiteren beschließt der Stadtrat, dass dem Erwerber die Möglichkeit eingeräumt wird, das Grundstück vor der Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Grundpfandrechten zwecks Kaufpreiszahlung nebst zu tätigenden Investitionen zu belasten.

 

 


Herr Opitz informierte über die nachfolgenden Änderungen in der Beschlussvorlage:

 

Im Beschlusstext wurde geändert: Der Kaufpreis beträgt insgesamt 156.300,00 EUR.

In den Finanziellen Auswirkungen wurde geändert: Erträge aus der Veräußerung: 156.300,00 EUR

In den Erläuterung, 2., 2. Absatz wurde geändert: Wertermittlungsstichtag 18.04.2018, Kaufpreis 156.300,00 Euro,

Erläuterung, 2., 4. Absatz wurde geändert: Kaufpreis 156.300,00 Euro

 

Herr Stadtrat Schürer und Herr Stadtrat Wolf fragten nach weshalb sich der Kaufpreis reduziert. Herr Opitz erläuterte, dass es in der Berechnung einen Zahlendreher gegeben hat und dies zum falschen Kaufpreis führte.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich ob für dieses Grundstück die Erbpacht geprüft wurde. Dies wurde durch Herrn Opitz bestätigt.

 

Herr Stadtrat Schürer wies auf den historischen Mühlengraben hin.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

2

Enthaltungen

0