Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 109/2018-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 und mittelfristig für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022. Die Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

 


Herr Stadtrat Wolf fragte nach, ob der Wohnungsbau der nächsten Jahre in der Bedarfsplanung bereits berücksichtigt wurde. Herr Opitz bestätigte dies, wies aber auch auf Wegzüge und Sterbefälle hin.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0