Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung
der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH stimmt gemäß § 13 i des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Krediten durch die Gesellschaft zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bebauung am Marktplatz in den Jahren 2018 bis 2020 gemäß der 2. Fortschreibung des Wirtschaftsplanes 2018 des Unternehmens in Höhe von bis zu 15 Mio. EUR zu.

 

Weiterhin wird gemäß § 13 k des Gesellschaftsvertrages der Eintragung von Grundschulden für die o.g. Maßnahme der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zur Besicherung der Darlehen in Höhe von 15 Mio. EUR zugestimmt.

 

Es wird außerdem zugestimmt, dass auch für die Kredite der Heidenauer Bauträger- und Privatisierungsgesellschaft mbH für die Bebauung am Marktplatz Sicherheiten von der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in Höhe von bis zu 5 Mio. EUR hingegeben werden.

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die Besicherung der Kredite nach pflichtgemäßen Ermessen in Grundstücke der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesell­schaft Heidenau mbH zu veranlassen.

 

 


Herr Opitz erklärte, dass die Kreditnahme der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH für die Bauvorhaben am Markt Thema der Aufsichtsratssitzung der WVH am 04.09.2018 war und die Sondersitzung des Stadtrates notwendig wurde, da die Konditionsbindungsfrist lediglich für 10 Tage gilt.

 

Herr Ruffani erläuterte anhand einer PowerPoint Präsentation das Vorhaben zur Bebauung am Markt, dabei ging er konkret auf die geplanten Wohn- und Geschäftsflächen ein, die Zusammenstellung der Gesamtkosten, grundsätzliche Rahmenbedingungen sowie berücksichtigte Kreditinstitute ein.

 

Durch den Aufsichtsrat wurde die Annahme der Variante 1 der Sparkasse empfohlen.

 

Frau Stadträtin Lobe fragte nach dem Hintergrund der gering angesetzten Tilgung und warum der Kredit über so einen langen Zeitraum abgeschlossen werden soll, Herr Ruffani erklärte, dass dies auf der Grundlage der Entnutzungsdauer von ca. 30-40 Jahre berechnet wird. Diese Verfahrensweise ist der Regelfall.

 

Herr Opitz bestätigte, dass die Laufzeit durch die angesetzte Nutzungsdauer unschädlich ist.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers fragte an, was dafür denn gebaut werden soll, wie hoch die Gesamtkosten liegen und ob dies gut für die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Heidenau sei.

 

Herr Opitz verdeutlichte, dass hierbei Werte entgegenstehen und die WVH ein Wirtschaftsunternehmen ist. Der Aufsichtsrat hat das Wohl des Unternehmens zu betrachten; die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist gut kalkuliert.

 

Frau Ruffani ging noch auf das Gesamtvolumen der WVH ein und dass die günstige Zinslage diese Kreditaufnahme und das Umsetzen dieser Baumaßnahme möglich machen, welche Gesamtkosten am Ende zusammenkommen, kann jetzt nicht ermittelt werden, da die Zinsentwicklung nicht einschätzbar ist.

 

Herr Stadtrat Wolf hätte gern mehr Informationen zu dem geplanten Bauvorhaben, Frau Ruffani teilte mit, dass das Vorhaben bereits vorgestellt und in allen Wirtschaftsplänen der letzten Jahre eingeplant wurde.

 

Herr Opitz wies darauf hin, dass konkrete Planungen erst erfolgen können, wenn die Finanzierung gesichert ist und der Bauantrag später folgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

0