Sitzung: 11.09.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 108/2018
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der
Gesellschafterversammlung
der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH stimmt gemäß § 13 i des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von
Krediten durch die Gesellschaft zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bebauung am
Marktplatz in den Jahren 2018 bis 2020 gemäß der 2. Fortschreibung des
Wirtschaftsplanes 2018 des Unternehmens in Höhe von bis zu 15 Mio. EUR zu.
Weiterhin wird gemäß § 13 k des
Gesellschaftsvertrages der Eintragung von Grundschulden für die o.g. Maßnahme
der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zur
Besicherung der Darlehen in Höhe von 15 Mio. EUR zugestimmt.
Es wird außerdem zugestimmt, dass auch für die Kredite der Heidenauer Bauträger- und Privatisierungsgesellschaft mbH für die Bebauung am Marktplatz Sicherheiten von der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in Höhe von bis zu 5 Mio. EUR hingegeben werden.
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die Besicherung der Kredite nach
pflichtgemäßen Ermessen in Grundstücke der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zu veranlassen.
Herr Opitz
erklärte, dass die Kreditnahme der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH für die Bauvorhaben am Markt Thema der Aufsichtsratssitzung der
WVH am 04.09.2018 war und die Sondersitzung des Stadtrates notwendig wurde, da
die Konditionsbindungsfrist lediglich für 10 Tage gilt.
Herr Ruffani erläuterte
anhand einer PowerPoint Präsentation das Vorhaben zur Bebauung am Markt, dabei
ging er konkret auf die geplanten Wohn- und Geschäftsflächen ein, die
Zusammenstellung der Gesamtkosten, grundsätzliche Rahmenbedingungen sowie
berücksichtigte Kreditinstitute ein.
Durch den
Aufsichtsrat wurde die Annahme der Variante 1 der Sparkasse empfohlen.
Frau Stadträtin
Lobe fragte nach dem Hintergrund der gering angesetzten Tilgung und warum der
Kredit über so einen langen Zeitraum abgeschlossen werden soll, Herr Ruffani
erklärte, dass dies auf der Grundlage der Entnutzungsdauer von ca. 30-40 Jahre
berechnet wird. Diese Verfahrensweise ist der Regelfall.
Herr Opitz
bestätigte, dass die Laufzeit durch die angesetzte Nutzungsdauer unschädlich
ist.
Herr Stadtrat Dr.
Borchers fragte an, was dafür denn gebaut werden soll, wie hoch die
Gesamtkosten liegen und ob dies gut für die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt
Heidenau sei.
Herr Opitz
verdeutlichte, dass hierbei Werte entgegenstehen und die WVH ein
Wirtschaftsunternehmen ist. Der Aufsichtsrat hat das Wohl des Unternehmens zu
betrachten; die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist gut kalkuliert.
Frau Ruffani ging
noch auf das Gesamtvolumen der WVH ein und dass die günstige Zinslage diese
Kreditaufnahme und das Umsetzen dieser Baumaßnahme möglich machen, welche
Gesamtkosten am Ende zusammenkommen, kann jetzt nicht ermittelt werden, da die
Zinsentwicklung nicht einschätzbar ist.
Herr Stadtrat Wolf
hätte gern mehr Informationen zu dem geplanten Bauvorhaben, Frau Ruffani teilte
mit, dass das Vorhaben bereits vorgestellt und in allen Wirtschaftsplänen der
letzten Jahre eingeplant wurde.
Herr Opitz wies
darauf hin, dass konkrete Planungen erst erfolgen können, wenn die Finanzierung
gesichert ist und der Bauantrag später folgt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
15 |
JA-Stimmen |
11 |
NEIN-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
0 |