Beschluss: Abst. erfolgte in Einzelabst.

Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund § 76 Abs. 1 SächsGemO über die Einwendungen der Petenten Milchfreunde Pirna e. V. und Sebastian Schmidt gem. Anlage IPO-011/2018-02.

 

 


Herr Neugebauer startete mit einer PowerPoint Präsentation zum Haushaltsplan 2018. Er sprach zum Gesamthaushalt, dem Ergebnis- und Finanzhaushalt und fasste abschließend zusammen.

 

Herr Dr. Gischke fragte nach, ob statt der Erhebung einer Umlage von den Verbandsmitgliedern die Aufnahme eines Kredites möglich sei. Dies wurde verneint, durch Herrn Dr. Müller.

 

Nach den Konditionen von Krediten erkundigten sich Herr Verbandsrat Fritzsche und Herr Verbandsrat Ludwig.

 

Herr Opitz sprach ebenso kurz zur Haushaltslage 2018 und in Ausblick auf 2019

 

Anschließend wurde einzeln über die Einwendungen (Anlage IPO-011/2018-1) zum Haushaltsplan abgestimmt.

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Einwendungen  der Milchfreunde Pirna e. V.

 

1.         Im Haushaltsentwurf wurde nirgends die Rechtsform des Zweckverbandes genannt. Auf Nachfrage hat Hr. Neugebauer mitgeteilt, dass es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt.

Über diesen Umstand würde der Verein gerne einen Nachweis haben, schriftlich in angemessener Frist vor der 2. Sitzung der Verbandsversammlung am 20.08.2018.

 

Stellungnahme d. Verwaltung:

 

Die Rechtsform des Zweckverbandes einschließlich des geforderten Nachweises ist nicht Regelungsinhalt des Haushaltsplans 2018 einschl. Haushaltssatzung.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

2.            Im Haushaltsentwurf halten wir folgende Positionen für unangemessen:

35.0     TEUR für Dienstwagen ohne Personal

25.0     TEUR für Büroausstattung

Folgekosten über diese Positionen waren nicht aufgeschlüsselt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Für die Besorgung der Dienstgeschäfte des Zweckverbandes ist die Beschaffung eines Dienstkraftfahrzeuges (DKFZ) vorgesehen und unter den Vorbehalt der Förderung gestellt worden.

Die Beschaffung des DKFZ wird als zweckmäßig angesehen, um den Dienstbetrieb des Zweckverbandes zu gewährleisten.

 

Ferner ist die Beschaffung eines DKFZ an die Bewilligung von Fördermitteln geknüpft (Haushaltssperre), so dass eine Beschaffung ohne die Bewilligung von Fördermitteln nicht zur Umsetzung vorgesehen ist.

 

Der Zweckverband benötigt für die Durchführung seiner Aufgaben eine technische Grundinfrastruktur (bspw. Büro- u. Technikausstattung) zur Gewährleistung seiner  Aufgabenerledigung auch dann, wenn dieser kein eigenes Personal beschäftigt.

 

Die Folgekosten sind in der Mittelfristigen Finanzplanung (bspw. Abschreibungen) berücksichtigt.

 

Die Umsetzung der Beschaffungen erfolgt nach Inkraftsetzung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gem. § 72 SächsGemO.

 

Die vorgesehenen Mittel sind aus Sicht der Verwaltung angemessen.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à tlw. Anerkennung der Einwendung bzgl. DKFZ / Berücksichtigung in der Haushaltsausführung – keine Veränderung der Planzahlen – keine Beschaffung eines DKFZ – Haushaltssperre

 

à im Übrigen Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

3.            Generell fordern wir eine Rückabwicklung des Zweckverbandes.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die geforderte Rückabwicklung des Zweckverbandes ist nicht Regelungsinhaltes des Haushaltsplans 2018 einschl. Haushaltssatzung.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

Einwendungen  der Milchfreunde Pirna e. V.

 

1.            Ich beziehe mich auf die Position Dienstwagen - 35,0 TEUR; diese halte ich für nicht angemessen, da der Zweckverband keine Angestellten hat und nirgendwo ersichtlich ist, wie der Bedarf zustande kommen soll. Ich fordere klare Nachweise für den Bedarf und Nachweise, dass Alternativen geprüft wurden (z. B. die Nutzung bestehender Dienstfahrzeuge / ÖPN/ / Beschaffung gebrauchter Dienstfahrzeuge) und ich fordere eine klare Aufschlüsselung in Anschaffungs- / Betriebs- und jährliche Folgekosten.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die Besorgung der Dienstgeschäfte des Zweckverbandes ist die Beschaffung eines Dienstkraftfahrzeuges (DKFZ) vorgesehen und unter dem Vorbehalt der Förderung gestellt worden.

Die Beschaffung des DKFZ wird als zweckmäßig angesehen, um den Dienstbetrieb des Zweckverbandes zu gewährleisten.

 

Die Umsetzung der Beschaffung erfolgt nach Inkraftsetzung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gem. § 72 SächsGemO.

 

Die Darstellung der Kosten entspricht der Systematik der VwV KomHSys, eine weitere Aufgliederung der Kosten ist nicht erforderlich.

 

Die vorgesehenen Mittel sind aus Sicht der Verwaltung angemessen.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Annahme der Einwendung  / Berücksichtigung in der Haushaltsausführung – keine Veränderung der Planzahlen – keine Beschaffung eines DKFZ – Ergänzung Haushaltssperre

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 


2.            Als weiteres beziehe ich mich auf die 25,0 TEUR für die Beschaffung von Büroausstattung. Auch dies halte ich für unangemessen hoch, da der Zweckverband keine Angestellten hat. Auch dazu fordere ich klare Nachweise für den tatsächlichen Bedarf, eine Aufschlüsselung, was dafür im Detail angeschafft werden soll und ob Alternativen geprüft worden sind (bspw. die Nutzung bestehender Büro in den Städten oder städtischen Gesellschaften oder die Beschaffung gebrauchter Büroausstattung). Darüber hinaus würde ich gerne wissen, wie es zu dem Zufall kam, dass an der im HPIan angegebenen Anschrift in Pirna bei der kürzlich neu errichteten Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna gerade ein Büro frei ist. Damit verbunden ist die Frage, ob schon in der Planungsphase für das Bürogebäude für die SEP schon ein Büro für den Zweckverband vorgesehen war.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Zweckverband benötigt für die Durchführung seiner Aufgaben eine technische Grundinfrastruktur (bspw. Büro- u. Technikausstattung) zur Gewährleistung seiner  Aufgabenerledigung auch dann, wenn dieser kein eigenes Personal beschäftigt und er sich beauftragter Dritter bedient.

 

Die Umsetzung der Beschaffung erfolgt nach Inkraftsetzung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gem. § 72 SächsGemO.

 

Die Darstellung der Kosten entspricht der Systematik der VwV KomHSys, eine weitere Aufgliederung der Kosten ist nicht erforderlich.

 

Die vorgesehenen Mittel sind aus Sicht der Verwaltung angemessen.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

3.            Ich fordere auch für die übrigen Positionen eine klare Aufschlüsselung und einen klaren Bedarfsnachweis..

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Darstellung der Positionen im Haushaltsplan (Erträge / Aufwendungen u. Einzahlungen / Auszahlungen) entspricht der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik  (VwV VwV KomHSys) und damit den gesetzlichen Anforderungen, eine weitere Aufgliederung der Positionen ist nicht erforderlich.

 

Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten darüber hinaus keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

4.            Des Weiteren möchte ich allgemein fragen, womit man die Ausgabe eines Millionenbetrages aus dem Geld der Bürger rechtfertigt, obwohl man zumindest öffentlich noch keinen Investor vorzuweisen hat. Damit verbunden ist die Frage, ob im Hintergrund schon Gespräche mit möglichen Investoren laufen und woher betreffende Personen, die sich für den ZV stark machen (insbesondere Christian Flörke) die Sicherheit nehmen, dass sich hier in den nächsten 5-10 Jahren mindestens 'ein Global-Player' ansiedeln wird. Und woher man die Sicherheit nehmen will, dass 3.000 bis 5.000 Arbeitsplätze entstehen sollen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Einwendungsführer bittet um Beantwortung von bestimmten Fragen. Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

 

5.            Ich möchte auch wissen, ob die Beeinträchtigung der Landschaft und die entsprechenden Folgekosten mit eingepreist worden sind.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Einwendungsführer bittet um Beantwortung von bestimmten Fragen. Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

6.            Ich möchte gerne wissen, wie hoch man den Verwaltungsaufwand einschätzt, der durch mögliche Einsprüche, Widersprüche oder Bürgerbegehren entstehen wird und welche Folgen mögliche Verzögerungen um ein, zwei oder drei Jahre für das gesamte Projekt für den dafür vorgesehenen Haushalts haben würden..

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Einwendungsführer bittet um Beantwortung von bestimmten Fragen. Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

 

7.            Darüber hinaus würde ich gerne wissen, woher Kredit (1.139,0 TEUR) aufgenommen werden soll (welche Banken, Laufzeiten, Zinssätze und ob steigende Zinssätze mit eingepreist sind) und welche Auswirkungen mögliche Verzögerungen auf den Kredit und die entsprechenden Kosten haben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit der Haushaltssatzung wird dem Zweckverband die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten erteilt. Die Kreditkonditionen (Bank / Laufzeit / Zinssatz) werden erst mit der konkreten Kreditaufnahme in der Ausführung des Haushaltsplans bekannt und können zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht benannt werden.

 

Für die Mittelfristige Finanzplanung sind Annahmen zur Entwicklung der Zinsaufwendungen getroffen und in die Haushaltsplanung übernommen worden.

 

Der Einwendungsführer bittet im Übrigen um die Bereitstellung von konkreten Auskünften. Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

8.            Darüber hinaus würde ich gerne wissen, woher Kassenkredit (500,0 TEUR) aufgenommen werden soll (welche Banken, Laufzeiten, Zinssätze und ob steigende Zinssätze mit eingepreist sind) und welche Auswirkungen mögliche Verzögerungen auf den Kredit und die entsprechenden Kosten haben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit der Haushaltssatzung wird dem Zweckverband die Ermächtigung zur Inanspruchnahme  von Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung erteilt.

Mit der kontoführenden Bank wird eine entsprechende Vereinbarung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten vereinbart. Die Konditionen richten sich im Fall einer Inanspruchnahme nach den dafür vereinbarten Konditionen, die sich den Geldmarktkonditionen anpassen können.

Die exakte Inanspruchnahme von Kassenkrediten und damit die Belastung durch Zinsaufwendungen kann aufgrund ihres Wesens ('Dispositionskredit) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht benannt werden.

 

Für die Mittelfristige Finanzplanung sind Annahmen zur Entwicklung der Zinsaufwendungen für Kassenkredite getroffen und in die Haushaltsplanung übernommen worden.

 

Der Einwendungsführer bittet im Übrigen um die Bereitstellung von konkreten Auskünften. Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

9.            Abschließend möchte ich wissen, welche jährlichen Kosten für die Verwaltung des Zweckverbandes an sich (Verwaltung / Steuerberatungskosten usw.) entstehen sowie wo und wie man sich künftig über die prognostizierten und tatsächlichen Kosten als Bürger informieren kann und welche Folgen es hat, wenn geplante Kostenrahmen überschritten werden. Für die geplanten laufenden Kosten fordere ich noch einmal eine klare Aufschlüsselung und eine Prognose für die folgenden Jahre.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Darstellung der Positionen im Haushaltsplan (Erträge / Aufwendungen u. Einzahlungen / Auszahlungen) entspricht der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik  (VwV VwV KomHSys) und damit den gesetzlichen Anforderungen, eine weitere Aufgliederung der Positionen ist nicht erforderlich.

 

Die Ausführungen des Einwendungsführers beinhalten darüber hinaus keine Einwendung, aus der erkennbar ist, welche sachlich konkrete und realistische Veränderung der Haushaltsplanung erwartet / gewünscht wird.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

à Ablehnung der Einwendung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend                   12

JA-Stimmen                12

NEIN-Stimmen           0

Enthaltungen               0

 

einstimmig zugestimmt

 

Nachfolgend erfolgte die Abstimmung über die Gesamtheit der Einwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0