Sitzung: 20.08.2018 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: IPO-009/2018
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt die
in der Anlage IPO-009/2018-1 beigefügte Entschädigungssatzung für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“.
Herr Lässig zeigte
die 2 Möglichkeiten zur gesetzlichen Reglungen der Aufwandsentschädigung kurz
auf.
Nach der Vorberatung
im Strategie- und Finanzausschuss der Stadt Pirna wurde von diesem die
nachfolgende Änderung vorgeschlagen:
Auf § 3 Absatz 2 der
Entschädigungssatzung (Verhängung von Ordnungsgeld) soll verzichtet
werden.
Die Streichung des
Absatzes wurde ohne Widerspruch angenommen. § 3 Abs. 3 wird damit zu § 3 Abs. 2
und ist damit Bestandteil der Anlage IPO-009/2018-1 in der nachfolgenden
Beschlussfassung.
Herr Verbandsrat
Kloß fragte nach der Regelung für den Verhinderungsvertreter der Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |