Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt die in der Anlage IPO-009/2018-1 beigefügte Entschädigungssatzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“.


Herr Lässig zeigte die 2 Möglichkeiten zur gesetzlichen Reglungen der Aufwandsentschädigung kurz auf. 

 

Nach der Vorberatung im Strategie- und Finanzausschuss der Stadt Pirna wurde von diesem die nachfolgende Änderung vorgeschlagen:

 

Auf § 3 Absatz 2 der Entschädigungssatzung (Verhängung von Ordnungsgeld) soll verzichtet werden. 

 

Die Streichung des Absatzes wurde ohne Widerspruch angenommen. § 3 Abs. 3 wird damit zu § 3 Abs. 2 und ist damit Bestandteil der Anlage IPO-009/2018-1 in der nachfolgenden Beschlussfassung.

 

Herr Verbandsrat Kloß fragte nach der Regelung für den Verhinderungsvertreter der Bürgermeister.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0