Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ zunächst nur die Leistungsphase des Vorentwurfs auf Grundlage einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

 

2.    Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe beschließt, aufbauend auf dem Vorentwurf für den Teil der verkehrlichen Erschließung des IPO einen Teilbebauungsplan zu erarbeiten und bis zur Genehmigung vorzubereiten und einzureichen.

 

3.    Der Verbandsvorsitzende wird zur Abarbeitung der Arbeitsschritte bevollmächtigt.

 

 

 


Herr Möhrs sprach zur Vorantreibung der Entwicklungsziele des Zweckverbandes. Er erklärte, dass im Vorentwurf erstmal die grundsätzliche Zuordung der Baufelder erfolgen soll, jedoch ist der Abschluss einer verbindlichen Bauleitplanung unrealistisch. Daher soll nur ein Teilbebauungsplan bis zur Genehmigungsreife geführt werden, so Herr Möhrs.

 

Herr Verbandsrat Ludwig gab zu Bedenken, dass es Ängste z.B. in Entwässserungsfragen unter den Bürgern gibt und diese aus der Welt geschafft werden müssen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0