Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grundlage des § 25 BauGB in Verbindung mit § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung für das Verbandsgebiet“, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung “IndustriePark Oberelbe“) gemäß Anlage IPO-014/2018-1 zu erlassen.

 

 


Herr Möhrs erklärte den Zusammenhang mit der vorherigen Beschlussfassung und die Notwendigkeit der Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0