Sitzung: 20.08.2018 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: IPO-014/2018
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grundlage des § 25 BauGB in Verbindung mit § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung für das Verbandsgebiet“, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung “IndustriePark Oberelbe“) gemäß Anlage IPO-014/2018-1 zu erlassen.
Herr Möhrs
erklärte den Zusammenhang mit der vorherigen Beschlussfassung und die
Notwendigkeit der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |