Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

(1)  Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe beschließt, zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB, für das Verbandsgebiet des Zweckverbands IndustriePark Oberelbe vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen/durchführen zu lassen.

 

Als Ziele und Zwecke der in diesem Bereich durchzuführenden städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) werden bestimmt: Entwicklung eines modernen Industrie- und Gewerbestandorts zur Ansiedlung neuer Unternehmen, um den erhöhten Arbeitsstättenbedarf in der Region Oberelbe (Dresden, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) langfristig zu sichern und zu entwickeln.

 

(2)  Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf den in Anlage IPO-013/2018/1 im Bereichsgrenzenplan vom 18.04.2018 im Maßstab 1: 10.000 farblich gekennzeichneten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 des Zweckverbands. Der Geltungsbereich besteht aus den in Anlage IPO-013/2018/2 genannten Grundstücken der Gemarkungen Pirna und Zuschendorf der Großen Kreisstadt Pirna, der Gemarkung Großsedlitz der Stadt Heidenau sowie der Gemarkung Dohna und Krebs der Stadt Dohna.


Der Bereichsgrenzenplan und die Aufstellung der Flurstücke vom 18.04.2018 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

(3)  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Auf die gemäß §165 Abs.4 Satz 2 bestehende Auskunftspflicht nach §138 BauGB ist dabei hinzuweisen.

 

 


Herr Flörke informierte zu den Begrifflichkeiten der vorbereitenden Untersuchungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Außerdem erläuterte er die nachfolgenden Schritte im Bezug auf Grundstückskäufe. Derzeit befasst sich der Gutachterausschuss des Landkreises mit der Wertermittlung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0