Sitzung: 20.08.2018 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: IPO-013/2018
(1) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
beschließt, zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach §
165 Abs. 3 BauGB, für das Verbandsgebiet des Zweckverbands IndustriePark
Oberelbe vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB
durchzuführen/durchführen zu lassen.
Als Ziele und
Zwecke der in diesem Bereich durchzuführenden städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme (SEM) werden bestimmt: Entwicklung eines modernen
Industrie- und Gewerbestandorts zur Ansiedlung neuer Unternehmen, um den
erhöhten Arbeitsstättenbedarf in der Region Oberelbe (Dresden, Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge) langfristig zu sichern und zu entwickeln.
(2) Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf den in Anlage IPO-013/2018/1
im Bereichsgrenzenplan vom 18.04.2018 im Maßstab 1: 10.000 farblich
gekennzeichneten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 des Zweckverbands.
Der Geltungsbereich besteht aus den in Anlage IPO-013/2018/2 genannten
Grundstücken der Gemarkungen Pirna und Zuschendorf der Großen Kreisstadt Pirna,
der Gemarkung Großsedlitz der Stadt Heidenau sowie der Gemarkung Dohna und
Krebs der Stadt Dohna.
Der Bereichsgrenzenplan und die Aufstellung der Flurstücke vom 18.04.2018
werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
(3) Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Auf die gemäß §165 Abs.4
Satz 2 bestehende Auskunftspflicht nach §138 BauGB ist dabei hinzuweisen.
Herr Flörke
informierte zu den Begrifflichkeiten der vorbereitenden Untersuchungen der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme. Außerdem erläuterte er die nachfolgenden Schritte im
Bezug auf Grundstückskäufe. Derzeit befasst sich der Gutachterausschuss des
Landkreises mit der Wertermittlung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
12 |
JA-Stimmen |
12 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |