Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:

 

1.    die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2018 auf der Buchungsstelle: 51.10.05.30/090008/10014 (Soziale Stadt–Wohngebiet Mügeln / Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche / Kirchgemeindezentrum) in Höhe von 114.481,50 € (dabei Anteil Bund/Land: 76.321,00 € und Eigenanteil Stadt Heidenau: 38.160,50 €) zu Lasten der Liquiditätsreserve der Stadt Heidenau;

 

2.                      die Erhöhung der Förderung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushalts- und Fördermittel des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ (SSP) im Fördergebiet „Wohngebiet Mügeln“ um 114.481,50 € auf insgesamt 1.404.352,80 € im Haushaltsjahr 2018.

 

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussangelegenheit und zur fehlenden Vorberatung im Ausschuss.

 

Herr Stadtrat Wolf fragte nach der 2. Kostenerhöhung.

 

Herr Stadtrat Schürer äußerte sich positiv zum Baufortschritt.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers fragte nach, was passiert wenn Bund und Land die Fördermittel nicht bewilligen. Die Bestätigung wurde grundsätzlich zugesichert, aber es gilt noch der Vorbehalt der Bewilligung, sagte Herr Opitz.

 

Für die Vermietung der Gemeinderäume interessierte sich Herr Stadtrat Thiele. Herr Opitz erläuterte, dass dies über die Kirche zu erfragen ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

1