Sitzung: 28.06.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 085/2018
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:
1. die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2018 auf der Buchungsstelle: 51.10.05.30/090008/10014 (Soziale Stadt–Wohngebiet Mügeln / Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche / Kirchgemeindezentrum) in Höhe von 114.481,50 € (dabei Anteil Bund/Land: 76.321,00 € und Eigenanteil Stadt Heidenau: 38.160,50 €) zu Lasten der Liquiditätsreserve der Stadt Heidenau;
2.
die
Erhöhung der Förderung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Sächsischen
Aufbaubank und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushalts- und Fördermittel
des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke
Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des Bund-Länder-Programms
„Soziale Stadt“ (SSP) im Fördergebiet „Wohngebiet Mügeln“ um 114.481,50 € auf
insgesamt 1.404.352,80 € im Haushaltsjahr 2018.
Herr Opitz
informierte zur Beschlussangelegenheit und zur fehlenden Vorberatung im
Ausschuss.
Herr Stadtrat Wolf
fragte nach der 2. Kostenerhöhung.
Herr Stadtrat
Schürer äußerte sich positiv zum Baufortschritt.
Herr Stadtrat Dr.
Borchers fragte nach, was passiert wenn Bund und Land die Fördermittel nicht
bewilligen. Die Bestätigung wurde grundsätzlich zugesichert, aber es gilt noch
der Vorbehalt der Bewilligung, sagte Herr Opitz.
Für die Vermietung
der Gemeinderäume interessierte sich Herr Stadtrat Thiele. Herr Opitz
erläuterte, dass dies über die Kirche zu erfragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
1 |