Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

1. Der Stadtrat beschließt, nach § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Geltungsbereich des Bebauungsplans G 22/1 „Wohngebiet Rudolf-Breitscheid-Straße“ entsprechend des Aufstellungsbeschlusses 035/2017 (Beschlussfassung 27.04.2017), gemäß Anlage 082/2018-1, wie folgt zu erweitern und neu aufzustellen:

 

ursprünglicher Geltungsbereich - Gemarkung Gommern:

Flurstücke Nr. 159a, 161/1, 162/2, 162/3, 162/5, 162/6, 162/7, 166a.

 

Erweiterung des Geltungsbereichs um folgende Flurstücke der Gemarkung Gommern:

Flurstücke Nr. 153/c, 153/p (Teilfläche), 154/a, 154/3 (Teilfläche), 154/6, 154/7, 154/10 (Teilfläche), 154/12 (Teilfläche), 184/2, 185/3.

 

2. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan zu G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ umzubenennen, aufgrund des Verlustes des ausschließlichen Wohngebietscharakters.

 

3. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, mit der HPB Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH, den bestehenden Kostenübernahmevertrag um die erweiterten Flurstücke zu ergänzen und eine Kostenübernahme der zusätzlich notwendigen Planungskosten durch die Stadt Heidenau zu vereinbaren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1