Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

Erweiterung einer Produktionshalle des Möbelwerkes Heidenau;

Güterbahnhofstraße 6/8, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 228/10 u. Nr. 438/4 der Gemarkung Gommern;

Flurstück Nr. 341/1 der Gemarkung Mügeln

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0