Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre über das Plangebiet des Bebauungsplans G 24/1 „Güterbahnhofstraße“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 061/2018-1.

 

Die Veränderungssperre erstreckt sich damit über folgende Flurstücke der Gemarkung Gommern der Stadt Heidenau:

 

Flurstück Nr. 200, 201/2, 201/3, 201/4, 203, 204, 204/1, 204/2, 204/b, 205, 206, 207, 208/1, 208/2, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2, 211, 212/1, 212/9 (Teilfläche), 212/10 (Teilfläche), 212/11, 213/1, 214/1, 442/4 (Teilfläche), 547/2 (Teilfläche) und 548/1 (Teilfläche).

 

Der sich daraus ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre in Form eines Lageplans Teil der Satzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0