Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr.1 „Industriepark Oberelbe“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage IPO-006/2018-1 als Satzung zu erlassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0