Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung 023/2018 des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan G 24/1 „Güterbahnhofstraße", zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu den dazugehörigen Geltungsbereich, gemäß Anlage 031/2018-1, mit dem Inhalt zu beschließen, dass

 

a)   Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen,

b)   erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0