Sitzung: 22.02.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 006/2018
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig bei jeder geplanten Grundstücksveräußerung zu prüfen, ob eine Nutzungsüberlassung im Rahmen des Erbbaurechtsgesetzes sinnvoll ist.
Herr Opitz
informierte zur Beschlussvorlage. Dabei erklärte er, dass im Vorfeld eines
Grundstückverkaufs einige Prüfungen vorgenommen werden müssen. So auch die
Prüfung des Erbbaurechts.
Herr Stadtrat
Bräunsdorf erklärte, dass er diesem Antrag mit Hinsicht auf die
Eigentumsentwicklung nicht zustimmen wird. Ähnlich äußerte sich auch Herr
Stadtrat König. Zudem wiederholte er nochmal, dass eine Prüfung bereits
erfolgt. Auch Herr Stadtrat Bläsner bezweifelte die Sinnhaftigkeit des
Antrages.
Der Antragsteller
Herr Stadtrat Wolf erläuterte nochmal seine Beweggründe zum Antrag und berief
sich u.a. auch auf die gängige Praxis bei dem Verkauf von Grundstücken die
Kirchgemeinden gehören. Herr Stadtrat Dr. Borchers stimmte ihm zu. Auch Herr
Stadtrat Eckoldt und Herr Stadtrat Schürer befürworteten den Antrag.
Herr Stadtrat
Richter wiederholte, dass es eine Prüfung des Erbbaurechtes im Verkaufsfall
bereits von der Verwaltung durchgeführt wird.
Herr Stadtrat
Bräundorf und Herr Stadtrat Bläsner sprachen sich erneut gegen die Vorlage
aus.
Herr Opitz gab
noch vor der Abstimmung eine Änderung bekannt. Im gestellten Antrag steht „ …
ob eine Vergabe nach Erbbaurecht sinnvoll ist.“ Dies wird auch so in die
Beschlussvorlage übernommen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
8 |
Enthaltungen |
1 |