Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig bei jeder geplanten Grundstücksveräußerung zu prüfen, ob eine Nutzungsüberlassung im Rahmen des Erbbaurechtsgesetzes sinnvoll ist.

 

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage. Dabei erklärte er, dass im Vorfeld eines Grundstückverkaufs einige Prüfungen vorgenommen werden müssen. So auch die Prüfung des Erbbaurechts.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf erklärte, dass er diesem Antrag mit Hinsicht auf die Eigentumsentwicklung nicht zustimmen wird. Ähnlich äußerte sich auch Herr Stadtrat König. Zudem wiederholte er nochmal, dass eine Prüfung bereits erfolgt. Auch Herr Stadtrat Bläsner bezweifelte die Sinnhaftigkeit des Antrages.

 

Der Antragsteller Herr Stadtrat Wolf erläuterte nochmal seine Beweggründe zum Antrag und berief sich u.a. auch auf die gängige Praxis bei dem Verkauf von Grundstücken die Kirchgemeinden gehören. Herr Stadtrat Dr. Borchers stimmte ihm zu. Auch Herr Stadtrat Eckoldt und Herr Stadtrat Schürer befürworteten den Antrag.

 

Herr Stadtrat Richter wiederholte, dass es eine Prüfung des Erbbaurechtes im Verkaufsfall bereits von der Verwaltung durchgeführt wird.

 

Herr Stadtrat Bräundorf und Herr Stadtrat Bläsner sprachen sich erneut gegen die Vorlage aus. 

 

Herr Opitz gab noch vor der Abstimmung eine Änderung bekannt. Im gestellten Antrag steht „ … ob eine Vergabe nach Erbbaurecht sinnvoll ist.“ Dies wird auch so in die Beschlussvorlage übernommen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

8

Enthaltungen

1